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   BFH, 08.09.2004 - X B 63/04   

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https://dejure.org/2004,17247
BFH, 08.09.2004 - X B 63/04 (https://dejure.org/2004,17247)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2004 - X B 63/04 (https://dejure.org/2004,17247)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2004 - X B 63/04 (https://dejure.org/2004,17247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist bei Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.06.1989 - I R 67/85

    Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X B 63/04
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Beschwerdefrist scheitert am Verschulden seines ehemaligen Prozessbevollmächtigten, das dem Kläger gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848, 850; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331).
  • BFH, 11.11.2002 - V B 154/02

    NZB: Versäumung der Beschwerdefrist, Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X B 63/04
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Beschwerdefrist scheitert am Verschulden seines ehemaligen Prozessbevollmächtigten, das dem Kläger gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848, 850; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331).
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