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BFH, 08.09.2004 - X B 63/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist bei Verschulden des Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 08.12.2003 - 3 K 828/01
- BFH, 08.09.2004 - X B 63/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.06.1989 - I R 67/85
Klageerhebung - Steuererklärung - Schätzung - Einspruchsentscheidung
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X B 63/04
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Beschwerdefrist scheitert am Verschulden seines ehemaligen Prozessbevollmächtigten, das dem Kläger gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848, 850;… vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331). - BFH, 11.11.2002 - V B 154/02
NZB: Versäumung der Beschwerdefrist, Wiedereinsetzung
Auszug aus BFH, 08.09.2004 - X B 63/04
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Beschwerdefrist scheitert am Verschulden seines ehemaligen Prozessbevollmächtigten, das dem Kläger gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung wie eigenes Verschulden zuzurechnen ist (BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1989 I R 67/85, BFHE 157, 305, BStBl II 1989, 848, 850; vom 11. November 2002 V B 154/02, BFH/NV 2003, 331).